Kostenvoranschlag / Kurzgutachten - KFZ Unfall Gutachten Messerschmidt
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Dirk Messerschmidt
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Kostenvoranschlag / Kurzgutachten
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Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten
Bei kleinen Schäden (derzeit bis 750.-€ Schadenhöhe) sieht der Gesetzgeber
die Erstellung eines Kurzgutachtens oder Kostenvoranschlag vor.
Wir ermitteln die Schadenhöhe schnell und erstellen Ihnen
einen entsprechenden Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten.
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